Rente 2013

Rente 2013 und die Gesetzliche Rentenversicherung 2013

Die Rente hat in Deutschland Tradition und bildet einen Grundpfeiler in der der Altersversogrung. Die uns heute bekannte Rente 2013 wurde bereits vor 1889 erstmalig in Deutschland angeboten. Otto von Bismarck entwickelte die Sozialversicherungen, um die Bürger seines Landes dauerhaft von finanziellen Schwierigkeiten zu befreien. Auch wenn Kritiker heute behaupten, Ziel dieser Versicherung sei die Verhinderung einer Revolution gewesen, können doch heute noch alle Menschen von der Rente 2013 profitieren.

Wer heute einer geregelten Arbeit nachgeht, ist verpflichtet, einen Teil seines Gehaltes an die gesetzliche Rente 2013 zu zahlen, um im Alter einen Anspruch auf die Zahlung einer Rente 2013 zu haben. Die Beiträge für die Rentenversicherung 2013 werden von der Politik und auch von der Rentenversicherung 2013 regelmäßig angepasst, um die Auszahlung der aktuellen Rente 2013 gewährleisten zu können.

In der Theorie ist das System der Rentenversicherung 2013 nahezu unschlagbar. Alle aktuell arbeitenden Menschen zahlen ihre Beiträge. Dieses Geld wird dann sofort an die ehemaligen Beitragszahler als Rente 2013 ausgezahlt. Das Geld wird nicht auf Konten gelagert, sondern stets sofort weitergegeben. Da das Geld immer im Umlauf bleibt, kommt es nicht zu negativen Auswirkungen auf die Geldwirtschaft.

Änderungen in der Rente 2013

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt in den alten Bundesländern ab Januar 2013 monatlich 5.600 Euro (67.200 Euro jährlich), bisher 5.500 Euro (66.000 Euro jährlich). In den neuen Bundesländern beträgt die Beitragsbemessungsgrenze, wie im Jahre 2012, auch 2013 4.800 Euro (57.600 Euro jährlich).
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird.

Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte zur Rentenversicherung steigt 2013 in den alten Bundesländern von monatlich 1.094,50 Euro, um monatlich 3,10 Euro, auf monatlich 1.097,60 Euro. In den neuen Bundesländern verringert sich der Höchstbeitrag ab Januar 2013 von derzeit monatlich 955,20 Euro, auf monatlich 940,80 Euro.

Der freiwillige Mindestbeitrag beträgt in den alten und neuen Bundesländern einheitlich 78,40 Euro monatlich und verringert sich damit um 1,20 Euro monatlich. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte liegt in den alten und neuen Bundesländern 2013 einheitlich bei 1.097,60 Euro.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung, der fünf Jahre in Folge bis Jahr 2011 unverändert 19,9 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens betrug, wird sich im Jahre 2013 auf 19,6 Prozent belaufen.

Die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400 Euro brutto bleibt 2013 für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze sowie für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente maßgebend. Bei einem Hinzuverdienst bis zu 400 Euro kann die Rente in voller Höhe gezahlt werden. Wer regelmäßig mehr als 400 Euro monatlich zu seiner Rente hinzuverdient, erhält – je nach Höhe des Hinzuverdienstes – die Rente anteilig.

Beiträge zur Rente in 2013

Die Rente 2013 selbst wird ebenfalls regelmäßig angepasst, da Beträge, die noch zu Beginn der Arbeitszeit sehr großzügig klangen, zu Beginn der Rente 2013 kaum noch zum Überleben ausreichen würden. Die Inflation macht es notwendig die auszuzahlenden Beträge der Rente 2013 jederzeit den Umständen anzupassen. Die aktuelle Rentenversicherung 2013 kann diese Anpassungen mithilfe der Politik jederzeit beschließen, damit jeder Rentner einen Betrag erhält, der dem entspricht, worauf er in seinem Arbeitsleben hingearbeitet hatte.

Rentenberechnung der Rente 2013

Bei der Berechnung der individuellen Rente 2013 wird sowohl die persönliche Beitragsdauer und Beitragshöhe als auch die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung berücksichtigt. Diese Bestandteile fließen in die Rentenformel ein.

Grundlage für die Berechnung der persönlichen Rente 2013 sind die im Verlauf des Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkte 2013. Die Entgeltpunkte 2013 werden errechnet, indem man die versicherten Arbeitsentgelte (bspw. Lohn oder Gehalt) für jedes Kalenderjahr durch das Durchschnittseinkommen aller Versicherten für den gleichen Zeitraum teilt. Es wird insoweit das Verhältnis zwischen der individuellen Leistung des Einzelnen und der durchschnittlichen Einkommenssituation in Deutschland ermittelt.

Grundsätzlich gilt: Ein Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung 2013 erhält für jedes Kalenderjahr einen vollen Entgeltpunkt, in dem für ihn Beiträge entsprechend des allgemeinen Durchschnittseinkommens in die Rente 2013 eingezahlt wurden. Verdient er beispielsweise nur die Hälfte oder 20% mehr als das Durchschnittseinkommen, ergeben sich weniger oder mehr Entgeltpunkte (0,5 oder 1,2).

Rente 2013 in Ost und West

Für die Rentenberechnung 2013 werden auch die im Beitrittsgebiet versicherten Arbeitsentgelte an dem Durchschnittsentgelt (West) gemessen. Um jedoch das geringere Lohnniveau in den neuen Bundesländern nicht nachteilig auf die Rentenhöhe wirken zu lassen, werden die im Beitrittsgebiet versicherten Arbeitsverdienste für die Rentenberechnung 2013 bis zur Angleichung der Lohn- und Einkommensverhältnisse mit einem Hochwertungsfaktor auf das Einkommensniveau der alten Bundesländer hoch gewertet. Im Ergebnis dieses Verfahrens erhält ein Durchschnittsverdiener in den neuen Bundesländern bei Erreichen einheitlicher Lohn- und Einkommensverhältnisse eine gleich hohe Rente wie ein Durchschnittsverdiener in den alten Bundesländern mit derselben Anzahl an Versicherungsjahren.

Neben diesem persönlichen Einkommen und den vom Staat versicherten Wehr- und Zivildienst- oder Kindererziehungszeiten können auch bestimmte beitragsfreie Zeiten in die Berechnung der Rentenhöhe 2013 einfließen. Wie viele Entgeltpunkte für anrechenbare Zeiten ohne Beitragszahlung gutgeschrieben werden, ist abhängig von der Höhe des Verdienstes während der übrigen Versicherungszeiten. Alle Entgeltpunkte des gesamten rentenversicherten Arbeitslebens werden schließlich zusammengerechnet und bilden nach Multiplikation mit dem Zugangsfaktor die individuellen persönlichen Entgeltpunkte.

Zugangsfaktor für die Rente 2013

Der Zugangsfaktor berücksichtigt das tatsächliche Renteneintrittsalter. Für Rentnerinnen und Rentner, die ohne besondere Vertrauensschutzregelungen bereits vor Vollendung der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten, mindert der Zugangsfaktor deshalb die Höhe der Entgeltpunkte. Dadurch ergibt sich für die gesamte Rentenbezugsdauer, also auch über die Regelaltersgrenze hinaus, eine geringere Rentenhöhe. Im umgekehrten Fall wirkt sich eine längere Berufstätigkeit dementsprechend positiv auf die Rentenhöhe 2013 aus. Der Zugangsfaktor gleicht so die Vor- und Nachteile der durch früheren Rentenbeginn oder späteren Renteneintritt unterschiedlich langen Rentenbezugszeiten wieder aus.

Rentenartfaktor für die Rente 2013

Der Rentenartfaktor bestimmt in der Rentenformel das Sicherungsziel bei der Rentenhöhe 2013. Das Sicherungsziel ist die monatliche Versorgungshöhe, die durch die jeweilige Rentenart gewährleistet werden soll. Je nach Rentenart sind das angestrebte Sicherungsziel und der damit verbundene Rentenartfaktor gesetzlich unterschiedlich hoch festgelegt. So haben Altersrenten, Erziehungsrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung mit 1,0 den höchsten Rentenartfaktor, weil sie den ausfallenden Lohn möglichst vollständig ersetzen sollen. Andere Rentenarten, wie bspw. die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrenten, werden entsprechend dem geringeren Sicherungsziel mit einem niedrigeren Rentenartfaktor berechnet.

Aktueller Rentenwert 2013

Der aktuelle Rentenwert 2013 ist der Bruttowert in Euro, der der Beitragszahlung für ein Kalenderjahr aufgrund des jeweiligen Durchschnittsverdienstes entspricht. Ein Rentner erhält demnach für jeden vollen persönlichen Entgeltpunkt als monatliche Regelaltersrente (vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen) den Betrag des aktuellen Rentenwertes 2013. Als Teil der Rentenformel orientiert sich der aktuelle Rentenwert 2013 an der durchschnittlichen Lohn- und Einkommenshöhe.

Rentenformel für die Rentenberechnung 2013

Die Höhe der persönlichen Rente 2013 wird mit Hilfe der Rentenformel errechnet. Diese Formel berücksichtigt die drei oben genannten Faktoren. Zusammengefasst:

  • Persönliche Entgeltpunkte (PEP) - Sie errechnen sich durch das versicherte Arbeitsentgelt jedes Kalenderjahres geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Addiert man die Entgeltpunkte für das gesamte Versicherungsleben und multipliziert diese mit dem Zugangsfaktor, so ergibt sich die endgültige Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte.

  • Rentenartfaktor (RAF) - Er wird nach dem Sicherungsziel der zu berechnenden Rentenart festgelegt.

  • Aktueller Rentenwert (AR) - Der Betrag, der sich für ein Jahr Beitragszahlung bei einem Durchschnittsverdienst als monatliche Regelaltersrente errechnet (Bruttowert für einen vollen persönlichen Entgeltpunkt).

Die Rentenformel 2013 lautet also:

PEP x RAF x AR = Monatsrente

Genauer kann man sich über die persönlichen Rentenansprüche bei den Rentenversicherungsträgern erkundigen. Sie beraten umfassend über alle Details der Altersvorsorge.

Rente 2013 und die Zusatzrente (Riester Rente)

Um die selbst geschaffenen Probleme der Rente 2013 zu kaschieren, erfand die Politik eine private Rente 2013, die zusätzlich abgeschlossen werden muss. Der Arbeitnehmer muss also, um eine Rente 2013 zu erhalten, deren Beiträge früher noch sein Arbeitgeber zur Hälfte gezahlt hätte, eine private Rentenversicherung 2013 abschließen.

Diese Riester-Rente 2013 wird bei privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Für die Einzahlungen, die der Kunde für die Rente 2013 aufbringen kann, gibt der Staat eine Fördersumme hinzu. Das Modell sieht also ebenso wie bei der gesetzlichen Rente 2013 vor, dass der Versicherungsnehmer die Hälfte der Beiträge zahlt. Die zweite Hälfte wird jedoch jetzt vom Staat statt vom Arbeitgeber gezahlt. Wenn der Arbeitnehmer das Eintrittsalter für die Rente 2013 erreicht hat, wird die Rente 2013 der privaten Versicherung ausgezahlt. Die gesetzliche Rente 2013, die er durch die Pflichtzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung 2013 erhält, wird zu der privaten Rente 2013 hinzugezählt.

Seit 2002 fördert der Staat den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Dafür stellt der Staat ab 2008 rund 12 Mrd. Euro zur Verfügung.

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Zulagen in der Riester Rente 2013

Wer ab 2008 einen Anlagebetrag (Eigenbeitrag plus staatliche Zulage) von insgesamt 4 Prozent seines maßgeblichen Vorjahreseinkommens (max. 2.100 Euro) im Jahr zusätzlich anspart, erhält die maximale Zulage: 154 Euro im Jahr für jeden Förderberechtigten und 185 Euro (bzw. 300 Euro) im Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind. Außerdem kann der Anlagebetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2013 steuermindernd als zusätzliche Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Zulagenanspruch wird dann allerdings gegengerechnet. Im Jahr 2008 bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr.

Rentengarantie für die Rente 2013

Die in den Medien als Rentengarantie 2013 bezeichnete erweiterte Schutzklausel verhindert, dass die an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelte Rentenanpassung im Fall einer rückläufigen Lohnentwicklung zu einer Rentenminderung führt. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass es auch in den kommenden Jahren nicht zu sinkenden Löhnen kommt und insofern die Rentengarantie keine Anwendung findet.
Selbst wenn die Regelung in der Zukunft einmal angewendet werden müsste, ginge dies nicht zu Lasten der Jüngeren. Die durch die erweiterte Schutzklausel unterbliebenen Rentenkürzungen würden dadurch realisiert, dass positive Rentenanpassungen solange halbiert werden, bis die unterbliebenen Kürzungen nachgeholt worden sind.

Rente 2013 und der Niedriglohnsektor

Zusätzlich kam dann die Entwicklung des Niedriglohnsektors, der die Einnahmen der Rentenversicherung 2013 minimieren sollte. Um die gefürchteten Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber zu senken, wurden Möglichkeiten geschaffen, Personen einzustellen, die keine Beiträge an die Rentenversicherung 2013 zahlen müssen. Leider übersahen die Befürworter dieser Entwicklung, dass nicht die Nebenkosten, sondern der Lohn selbst durch diese Maßnahme reduziert wurde. Um nämlich als Angestellter in einem solchen Job einen Anspruch auf Rente 2013 zu erwirtschaften, ist dieser gezwungen, von seinem geringen Lohn den vollen Beitrag zur Rente 2013 freiwillig zu zahlen. Der Anteil zur Rente 2013, der eigentlich vom Arbeitgeber übernommen werden soll, darf gesetzlich gestattet vorenthalten werden.

Aufstockung der Rente 2013

Leider ist die Rente 2013 für viele Personen dann noch immer nicht genug, um den Lebensstandard halten zu können. Da die private Rente 2013 vom Staat gefördert wird, ist es nicht mehr notwendig, die Mindestzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung 2013 über dem Sozialhilfeniveau zu halten. Wer also durch die gesetzliche Rente 2013 einen geringeren Betrag erhält als die Sozialhilfe zahlen würde, darf seine Rente 2013 aufstocken.

Dies bedeutet, dass jeder das Recht hat, genauso viel zu bekommen, wie ein Arbeitsloser. Wer nun mit der privaten Rente 2013 einen kleinen Zusatzbeitrag erwirtschaften konnte, muss alle Zahlungen von gesetzlicher Rente 2013 und privater Rente 2013 zusammenzählen, bevor er aufstocken darf. Für Geringverdiener lohnt die Rente 2013 nach Riester also aller Voraussicht nach nicht.

Wer aber in seinem gesamten Arbeitsleben in die gesetzliche Rentenversicherung 2013 einzahlen konnte, kann mit dieser privaten Rente 2013 seine Vermögensverhältnisse im Alter gut aufstocken.

Probleme bei der Rente 2013

Durch verschiedene Entscheidungen in der Praxis wurde die Rente 2013 jedoch vor große Probleme gestellt. Kurz nach der Wiedervereinigung beschlossen einige Politiker, dass zusätzliche Gelder notwendig seien, um die hier entstehenden Kosten zu decken. Der sachfremden Verwendung von Geldern der Rente 2013 wurde damit der erste Präzedenzfall geschaffen. Auch wenn die Politiker zu dieser Zeit noch mit der Vermutung richtig lagen, dass die Rentenversicherung 2013 diese Zahlungen verkraften konnte, musste die Rente 2013 auf Dauer unter dieser Entscheidung leiden. Immer häufiger wurden Zahlungen aus der Rente 2013 an die Staatskasse verlangt. Die Möglichkeit Sicherheiten anzulegen, um die zukünftigen Zahlungen zu sichern, wurde damit zerstört.

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